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Die digitale Transformation der deutschen Steuerlandschaft hat mit dem Jahreswechsel 2025 eine neue Ära erreicht. Seit dem Inkrafttreten der ersten Stufe der E-Rechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz am 1. Januar 2025 befindet sich der gesamte B2B-Geschäftsverkehr in einem tiefgreifenden Wandel. Wir schreiben nun das Jahr 2026 – ein entscheidendes Jahr in der Übergangsphase. Während die Empfangspflicht für elektronische Rechnungen bereits fester Bestandteil deines unternehmerischen Alltags sein sollte, rücken nun die Pflichten zur Ausstellung von E-Rechnungen unaufhaltsam näher. Die E-Rechnungspflicht für Amazon-Händler ist nicht nur eine bürokratische Randnotiz, sondern ein fundamentaler Eingriff in deine Prozesskette – von der Bestellung im Seller Central bis zur Verbuchung in DATEV.
Wir blicken nicht nur auf die gesetzlichen Paragrafen, sondern tauchen tief in die operative Realität des Amazon-Handels ein. Wir analysieren die technischen Herausforderungen zwischen Rechnungsstellungen und deutschen Finanzamtsanforderungen, beleuchten die Tücken des Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservices (VCS) und zeigen auf, warum eine spezialisierte Middleware wie Amainvoice gerade jetzt, in dieser kritischen Übergangsphase, nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern das Rückgrat deiner rechtssicheren Buchhaltung ist.
Um zu verstehen, was heute und in den kommenden Monaten auf dich zukommt, müssen wir zunächst das Fundament klären. Der Begriff „E-Rechnung“ wurde jahrelang synonym für jede digitale Rechnung verwendet. Doch seit 2025 hat der Gesetzgeber hier eine harte Grenze gezogen.
Bis Ende 2024 galt eine per E-Mail versandte PDF-Datei als elektronische Rechnung. Diese Zeiten sind vorbei. Seit dem 1. Januar 2025 unterscheidet das Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) scharf zwischen zwei Kategorien: der echten „E-Rechnung“ und der „sonstigen Rechnung“.
Eine E-Rechnung ist nunmehr definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Schlüsselwort hier ist „strukturiert“. Ein herkömmliches PDF ist für einen Computer lediglich ein digitales Bild – „dumme“ Daten. Eine Software kann zwar versuchen, mittels Texterkennung (OCR) die Rechnungsnummer oder den Umsatzsteuerbetrag zu erraten, aber eine hundertprozentige Verlässlichkeit gibt es dabei nicht. Die neue E-Rechnung hingegen basiert auf einem standardisierten Datensatz, meist im XML-Format. Hier stehen die Informationen nicht irgendwo auf dem „Papier“, sondern in fest definierten Feldern (Tags), die jede kompatible Software fehlerfrei auslesen kann.
Alle anderen Rechnungsformate – und dazu zählen die klassische Papierrechnung ebenso wie die einfache PDF-Datei, Bilddateien (JPG, PNG) oder Word-Dokumente – fallen nun unter den Begriff der „sonstigen Rechnung“. Diese Unterscheidung ist deshalb so brisant, weil der Vorrang der Papierrechnung im Gesetz gestrichen wurde. Die E-Rechnung ist der neue Standard, die sonstige Rechnung nur noch eine geduldete Ausnahme für bestimmte Übergangszeiträume oder den B2C-Bereich.
Damit die Systeme verschiedener Unternehmen miteinander kommunizieren können, bedarf es einer gemeinsamen Sprache. Diese Sprache wurde durch die europäische Norm EN 16931 festgelegt. In Deutschland haben sich auf Basis dieser Norm zwei Hauptformate etabliert, die für dich als Amazon-Seller relevant sind.
Die XRechnung ist der Liebling der öffentlichen Verwaltung. Sie ist ein reiner XML-Datensatz ohne bildliche Darstellung. Wenn du eine solche Datei öffnest, siehst du Code-Zeilen, keine formatierte Rechnung. Sie ist für die Maschine gemacht, nicht für das menschliche Auge. Da du als Amazon-Händler selten direkt an Behörden verkaufst (B2G), ist dieses Format oft eher im Einkauf relevant, wenn du beispielsweise Leistungen von sehr technisch orientierten Zulieferern beziehst.
Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) hingegen ist der Pragmatiker unter den Formaten und für Amazon-Verkäufer der ideale Standard. Es handelt sich um ein hybrides Format. Es handelt sich um ein hybrides Format. Das bedeutet, du erhältst eine PDF-Datei (genauer: PDF/A-3), die du wie gewohnt öffnen, lesen und drucken kannst. Der Clou ist jedoch, dass in dieser PDF-Datei eine unsichtbare XML-Datei eingebettet ist, die exakt dieselben Rechnungsdaten in strukturierter Form enthält. Deine Buchhaltungssoftware, wie z. B. Amainvoice, liest nicht das Bild, sondern den eingebetteten XML-Code. Dies minimiert Fehler und automatisiert die Verbuchung, während du für Rückfragen oder die manuelle Prüfung immer noch ein lesbares Dokument hast.

Wichtig ist zu verstehen, dass nicht jedes ZUGFeRD-Profil die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllt. Es gibt Profile wie „Basic“, die nur reduzierte Informationen enthalten. Für die steuerliche Anerkennung als E-Rechnung im Sinne der EN 16931 ist in der Regel mindestens das Profil „EN 16931“ oder „Comfort“ erforderlich.
💡 Experten-Tipp: Achtung vor dem „Medienbruch“! Drucke niemals eine E-Rechnung aus, um sie im Leitz-Ordner abzuheften! Sobald du eine ZUGFeRD- oder XRechnung ausdruckst, zerstörst du den maschinenlesbaren XML-Teil. Das Papierdokument ist rechtlich gesehen nur eine „Kopie“ und nicht das Original. Für das Finanzamt zählt nur die digitale Datei. Speichere E-Rechnungen immer digital und im Originalformat (XML/PDF-A3) ab!
Der Gesetzgeber hat einen Stufenplan entworfen, um die Wirtschaft nicht zu überfordern. Doch wir befinden uns bereits mitten in der kritischen Phase.

Die Empfangspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 uneingeschränkt. Das bedeutet für dich: Du kannst den Empfang einer E-Rechnung von deinen Lieferanten oder Dienstleistern nicht mehr ablehnen. Wenn dein Großhändler oder deine Marketingagentur auf E-Rechnungen umgestellt hat, musst du technisch in der Lage sein, diese zu empfangen, zu lesen und revisionssicher zu archivieren. Ein einfaches „Ich möchte das aber lieber per Post“ ist rechtlich nicht mehr bindend. Für Amazon-Händler, die oft digital-affine Lieferanten haben, ist dies bereits Realität.
💡 Workflow-Hack: Die dedizierte Rechnungs-E-Mail Richte dir jetzt eine separate E-Mail-Adresse ein (z. B. invoice@dein-shop.de) und kommuniziere diese an alle Lieferanten und SaaS-Dienstleister. Der Vorteil: Du kannst diese Adresse direkt mit deinem Dokumentenmanagement-System (DMS) oder deiner Buchhaltungsvorbereitung verknüpfen. So landen eingehende E-Rechnungen (XML/ZUGFeRD) nicht in deinem privaten Postfach, sondern fließen vollautomatisch in den Prüfprozess. Das spart dir ab 2026 Stunden an manueller Sortierarbeit.
Die Ausstellungspflicht für B2B-Umsätze befindet sich 2026 in der Übergangsphase.
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen für B2B-Umsätze noch sonstige Rechnungen (Papier, einfaches PDF) ausstellen. Das bedeutet, aktuell im Jahr 2026 handelst du noch nicht gesetzeswidrig, wenn du einem Geschäftskunden eine PDF schickst. Doch Vorsicht: Viele große Unternehmen stellen ihre Einkaufsprozesse bereits jetzt um und fordern von ihren Lieferanten E-Rechnungen, um ihre eigenen Prozesse zu automatisieren. Wenn du hier nicht liefern kannst, verschlechterst du deine Wettbewerbsposition im Amazon Business Umfeld massiv.
Ab dem 1. Januar 2027 verschärft sich die Lage: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen dann zwingend E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt noch eine Schonfrist bis Ende 2027. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 gibt es keine Ausnahmen mehr.
Falls du noch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, gibt es zumindest bei der Ausstellung Entwarnung: Du bist aktuell nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu schreiben. Aber Vorsicht: Die Empfangspflicht gilt uneingeschränkt auch für dich. Wenn du Software kaufst, Ware bestellst oder Beratungsleistungen beziehst, musst du technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung zu verarbeiten. Das reine „Ignorieren“ digitaler Formate ist keine Option mehr.
Als Amazon-Händler bewegst du dich in einem Ökosystem, das von den Regeln des Marktplatzes dominiert wird. Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland trifft auf die globalen Prozesse von Amazon, was zu spezifischen Reibungspunkten führt.
Du erhältst monatlich zahlreiche Rechnungen von Amazon: Verkaufsgebühren, Versandgebühren (FBA), Werbekosten (PPC). Hierbei gibt es eine wichtige Feinheit. Amazon stellt diese Rechnungen in der Regel aus dem Ausland, meist über die Amazon Services Europe S.à r.l. in Luxemburg.
Während Verkaufsgebühren meist aus Luxemburg fakturiert werden, lohnt sich ein genauer Blick auf deine Werbekostenrechnungen. Wenn du Marketing-Dienstleistungen von einer deutschen Amazon-Gesellschaft (z. B. der Amazon Online Germany GmbH) beziehst, liegt eine rein inländische B2B-Leistung vor.
Hier greift die E-Rechnungspflicht seit dem 1. Januar 2025 unmittelbar und ohne „Auslands-Joker“. Das bedeutet: Wenn Amazon für diese Leistungen auf das Format XRechnung oder ZUGFeRD umstellt, musst du technisch in der Lage sein, diese Datensätze nicht nur zu empfangen, sondern auch so zu archivieren, dass der XML-Datensatz (und nicht nur ein Bild davon) erhalten bleibt. Wer hier nur das PDF abheftet, riskiert im schlimmsten Fall den Vorsteuerabzug, da formell keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Deine Buchhaltungssoftware muss also zwingend „multilingual“ sein: Sie muss luxemburgische PDFs ebenso verarbeiten wie deutsche XML-Datensätze.
Die deutsche E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG gilt primär für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Da Amazon in diesem Kontext als ausländischer Leistender auftritt und die Steuerschuld oft im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens auf dich als Leistungsempfänger übergeht, greifen die strengen deutschen Formvorschriften für die Ausstellung der Rechnung durch Amazon nicht im selben Maße wie bei einem deutschen Lieferanten. Das bedeutet, Amazon ist derzeit nicht zwingend verpflichtet, dir eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei für die Verkaufsgebühren bereitzustellen, solange die Rechnungsstellung den luxemburgischen Vorschriften oder den EU-Mindeststandards genügt.
Dennoch bedeutet die Empfangspflicht für dich, dass du dein System für andere inländische Rechnungen rüsten musst. Wenn du beispielsweise Ware von einem deutschen Hersteller beziehst oder einen deutschen Steuerberater bezahlst, werden diese dir E-Rechnungen schicken. Deine Buchhaltungsvorbereitung muss also „hybrid“ arbeiten können: Sie muss die PDFs von Amazon (sofern Amazon nicht umstellt) ebenso verarbeiten können wie die XML-Daten deiner deutschen Partner.
Der wohl kritischste Punkt für dich als Seller ist die Unterscheidung deiner Kunden. Im stationären Handel sieht man dem Kunden an, ob er privat einkauft oder für eine Firma. Auf Amazon ist das schwieriger, und die rechtlichen Konsequenzen ab 2025/2026 sind gravierend unterschiedlich.
Der wohl kritischste Punkt für dich als Seller ist die Unterscheidung deiner Kunden. Die rechtlichen Konsequenzen sind strikt getrennt:
Das Problem auf Amazon: Du weißt im Moment der Bestellung oft nicht sofort, ob der Kunde die Ware für sein Unternehmen kauft und eine ordnungsgemäße Rechnung benötigt, es sei denn, er ist als Amazon Business Kunde registriert.
Hier entsteht eine technologische Lücke: Wenn du den Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) nutzt, erstellt Amazon die Rechnungen in deinem Namen. Aber erstellt Amazon auch valide ZUGFeRD-Datensätze für deine deutschen B2B-Kunden?
Amazon hat zwar für Italien, wo die E-Rechnung über das SdI-System schon länger Pflicht ist, XML-Lösungen implementiert. Für den deutschen Markt verlässt sich Amazon aktuell noch stark auf die Übergangsregelungen. Das Risiko liegt jedoch bei dir: Wenn du einem B2B-Kunden 2027 eine PDF schickst, obwohl er eine E-Rechnung verlangen darf, riskierst du Kundenbeschwerden, Zahlungsverzögerungen und im schlimmsten Fall Abmahnungen. Zudem erwarten professionelle Einkäufer auf Amazon Business zunehmend strukturierte Daten, um ihren eigenen Wareneingang zu automatisieren. Wer hier „nur“ PDF liefert, wird langfristig aus den Lieferantenlisten fliegen.
Ein Aspekt, der in der Diskussion oft untergeht, ist die geografische Komplexität des FBA-Handels. Die deutsche E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG gilt strikt für steuerbare Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (Lager in DE, Kunde in DE). Doch was passiert, wenn deine Ware im polnischen oder tschechischen Amazon-Lager liegt und von dort an einen deutschen B2B-Kunden versendet wird?
Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (IGL). Zwar greifen hierfür aktuell noch nicht dieselben strengen Formatvorgaben wie für reine Inlandsgeschäfte, doch die technische Differenzierung ist manuell kaum zu leisten. Du müsstest für jede Bestellung prüfen: „Wo lag die Ware? Wo sitzt der Kunde? Welches Format muss ich senden?“ Amainvoice nimmt dir diese Entscheidung ab. Das System erkennt anhand der Lagerdaten automatisch, ob eine deutsche E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) Pflicht ist oder ob internationale Standards greifen. So vermeidest du, versehentlich falsche Formate zu nutzen, und bist gleichzeitig schon jetzt auf die kommende EU-Reform „ViDA“ vorbereitet, die auch für grenzüberschreitende Geschäfte digitale Meldepflichten einführen wird.
Wichtig für FBA-Händler: Die E-Rechnungspflicht gilt für Inlandsgeschäfte. Sobald deine Ware aber in Polen oder Tschechien liegt, wechselst du ins internationale Steuerrecht. Meistere das EU-Labyrinth: Amazon FBA Steuer: PAN-EU & CEE – So bleibst du rechtssicher
Der Amazon VCS (VAT Calculation Service) ist ein mächtiges Werkzeug. Er berechnet die Umsatzsteuer basierend auf den von dir hinterlegten Produktsteuercodes (PTC) und deinen Lagerländern. Er generiert die Rechnung und stellt sie dem Kunden zum Download bereit. Das bringt dir das „Downloadable Invoice Badge“ und schützt deine Verkäuferleistung (Invoice Defect Rate).
Doch die Nachteile des Amazon VCS werden im Zeitalter der E-Rechnungspflicht und strenger Steuerprüfungen gefährlich:
Hier zeigt sich: Wer die volle Kontrolle über seine Rechnungsstellung abgibt, gibt auch die Kontrolle über seine steuerliche Compliance ab. In einer Zeit, in der das Finanzamt dank E-Rechnung und Meldepflichten immer genauer hinschaut, ist das ein Wagnis.

In diesem Spannungsfeld zwischen Amazon-Globalität und deutscher Steuer-Detailtiefe positioniert sich Amainvoice als die entscheidende Schnittstelle. Amainvoice ist nicht einfach nur ein Rechnungstool, sondern eine spezialisierte Tax-Tech-Lösung, die die Datenströme von Amazon so aufbereitet, dass sie den strengen deutschen Anforderungen an die E-Rechnung und die Buchhaltung genügen.
Die sicherste Strategie, um der E-Rechnungspflicht zu begegnen, ist, die Rechnungserstellung selbst in die Hand zu nehmen – oder besser: in die Hand einer Software zu legen, die dafür spezialisiert ist.
Amainvoice bietet dir die Möglichkeit, Rechnungen unabhängig vom Amazon VCS zu erstellen. Über die Schnittstelle (VCS Lite oder IDU) lädt Amainvoice die erstellten Rechnungen dann automatisch zu Amazon hoch.
Warum ist das besser?
Amainvoice generiert Rechnungen, die E-Rechnungen sind. Das System ist darauf ausgelegt, strukturierte Daten zu verarbeiten. Wenn du eine Rechnung über Amainvoice erstellst, liegen im Hintergrund bereits alle Informationen (Käuferdaten, Artikel, Steuer, Summen) strukturiert vor. Amainvoice kann daraus ein ZUGFeRD-PDF erstellen, das sowohl dem Kunden eine lesbare Ansicht bietet als auch den XML-Datensatz für die E-Rechnungspflicht enthält.
Damit bist du unabhängig von Amazon. Wenn ab 2027 die Pflicht greift, musst du nicht hoffen, dass Amazon rechtzeitig ein Update fährt – du hast die Lösung bereits implementiert.
Zudem ermöglicht Amainvoice eine viel feinere Steuerung der Inhalte. Während Amazon Standardtexte verwendet, kannst du in Amainvoice spezifische Hinweistexte für innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge oder Kleinunternehmerregelungen hinterlegen, die garantiert rechtssicher sind.
💡 Ranking-Tipp: Das „Downloadable Invoice Badge“ behalten Viele Händler nutzen den Amazon VCS nur aus Angst, sonst das begehrte „Rechnung zum Download“-Badge zu verlieren oder eine schlechte Verkäuferleistung (IDR) zu riskieren. Die gute Nachricht: Du musst den VCS nicht zwingend für die Rechnungserstellung nutzen. Mit Amainvoice kannst du Amazon die Berechnung überlassen (VCS Lite) oder die Rechnungen komplett extern erstellen und per IDU (Invoice Document Uploader) hochladen. In beiden Fällen behältst du das Badge, erfüllst die Amazon-Richtlinien und hast trotzdem saubere, E-Rechnungs-konforme Belege.
Ein weiterer entscheidender Vorteil von Amainvoice im E-Rechnungs-Zeitalter ist die Validierung der Daten vor der Verbuchung.
Erinnern wir uns an den VCS-Fehler vom Februar 2025: Amazon berechnete keine Steuer. Händler, die sich blind auf die Amazon-Daten verließen, meldeten falsche OSS-Daten.
Nutzer von Amainvoice profitierten hier von einer automatischen Korrekturlogik. Amainvoice analysiert die Transaktionsdaten, erkennt Diskrepanzen zwischen dem Lieferland, dem Empfängerland und dem angewendeten Steuersatz und schlägt Alarm oder korrigiert den Buchungssatz automatisch.
In einer Welt der E-Rechnungen, in der Daten automatisch von Maschine zu Maschine fließen, verbreiten sich Fehler rasend schnell. Ein falscher Steuerschlüssel in einer XML-Datei wird vom System des Empfängers automatisch falsch verbucht. Die Validierungsebene von Amainvoice fungiert als Firewall, die verhindert, dass fehlerhafte Amazon-Daten deine Buchhaltung und die deiner Kunden kontaminieren.
Die E-Rechnungspflicht betrifft vor allem B2B-Geschäfte. Im europäischen B2B-Handel ist die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (IGL) ein Standardfall. Damit du eine Lieferung netto nach Frankreich oder Spanien schicken darfst, musst du zwingend prüfen, ob der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) hat.
Amazon führt zwar Prüfungen durch, aber die Haftung bleibt bei dir. Die Lösung für IGL-Risiken: Amainvoice führt automatisiert einen qualifizierten UID-Check durch. Bevor die Rechnung finalisiert wird, fragt das System beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Gültigkeit der USt-ID ab. Das Ergebnis wird protokolliert.
Diese Protokollierung ist deine Lebensversicherung bei einer Betriebsprüfung. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde ein Betrüger war, kannst die qualifizierte Prüfung nachweisen. Ohne diesen Nachweis fordert das Finanzamt die 19% Umsatzsteuer von dir nach – aus deiner eigenen Tasche.
Die E-Rechnung ist das sichtbare Dokument, aber im Hintergrund läuft die komplexe Maschinerie der Umsatzsteuerzuordnung. Seit der Einführung des One-Stop-Shop (OSS) müssen B2C-Fernverkäufe im Bestimmungsland versteuert werden, sobald die EU-weite Schwelle von 10.000 Euro überschritten ist.
Amainvoice überwacht diese Schwellenwerte permanent und taggenau. Das System entscheidet für jede einzelne Transaktion:
Diese Logik fließt direkt in die Erstellung der E-Rechnung ein. In der XML-Struktur der Rechnung (z.B. im ZUGFeRD-Datensatz) muss der korrekte Steuercode (Tax Category Code nach EN 16931) hinterlegt sein. Ein Fehler hier führt dazu, dass die Rechnung beim Empfänger oder im Meldesystem abgelehnt wird. Amainvoice automatisiert diese Zuordnung, sodass die technische Komplexität der EN 16931 für dich unsichtbar bleibt.
Wie sieht nun der ideale Prozess für einen Amazon-Händler im Jahr 2026 aus, der Amainvoice nutzt? Wir gehen den Weg der Daten Schritt für Schritt durch, um die Rolle der E-Rechnung zu verdeutlichen.

Alles beginnt im Amazon Seller Central. Ein Kunde bestellt. Amainvoice holt sich die Rohdaten der Bestellung über die Amazon SP-API (Selling Partner API). Dies geschieht mehrmals täglich automatisch. An diesem Punkt liegen noch keine Rechnungsdokumente vor, nur strukturierte Transaktionsdaten.
Hier hast du zwei Wege:
Jetzt kommt der Schritt, der deinen Steuerberater glücklich macht. Amainvoice fungiert hier als vollautomatische Amazon DATEV Schnittstelle. Die Software verwandelt die Rechnungsdaten in einen perfekten DATEV-Buchungsstapel.
In der Vergangenheit mussten Buchhalter PDFs abtippen oder mühsam per OCR auslesen. Mit Amainvoice und der Logik der E-Rechnung entfällt das. Der Buchungsstapel enthält bereits alle Kontierungen.
Neben den reinen Buchungsdaten überträgt Amainvoice auch die Belegbilder an DATEV Unternehmen online. Hier schließt sich der Kreis der E-Rechnung: Das ZUGFeRD-PDF wird revisionssicher archiviert. Dein Steuerberater hat in seiner Buchungszeile direkt den Link zum Beleg.
Die Archivierung in Amainvoice selbst dient als zusätzliches Backup. Da du Rechnungen 10 Jahre aufbewahren musst, Amazon aber Datenzugriffe oft zeitlich beschränkt, ist dieses externe Archiv essenziell für die Einhaltung der GoBD.
Viele erfolgreiche Amazon-Händler nutzen nicht nur das Seller Central, sondern steuern ihr Geschäft über ein Warenwirtschaftssystem (ERP) wie Billbee oder Xentral. Wie fügt sich die E-Rechnungspflicht hier ein?
Ein beliebtes Setup ist die Kombination aus Billbee (für die Auftragsabwicklung und den Bestandsabgleich) und Amainvoice als spezialisiertes Rechnungsprogramm für Amazon. Hierbei übernimmt Amainvoice die Rolle der spezialisierten „Tax Engine“.
Billbee importiert die Bestellungen für den Versand. Aber anstatt dass Billbee die Rechnung schreibt, lässt du Amainvoice diesen Part übernehmen.
Der Vorteil: Billbee ist ein hervorragendes Multichannel-Tool, aber Amainvoice ist der Spezialist für die steuerlichen Feinheiten des Amazon-Handels (PAN-EU, OSS, VCS-Korrektur).
Wenn du Amainvoice an Billbee anbindest, werden die Rechnungen in Amainvoice erstellt (rechtssicher, E-Rechnungs-konform) und direkt an Amazon hochgeladen. Deine Buchhaltungsexporte für DATEV ziehst du dann direkt aus Amainvoice, nicht aus Billbee. Das garantiert, dass die steuerlichen Berechnungen stimmen und du keine Diskrepanzen zwischen der Rechnung, die der Kunde hat, und der Buchung, die das Finanzamt sieht, hast.
💸 Wusstest du, dass deine Amazon-Bestellungen in Billbee nicht abgerechnet werden, wenn du Amainvoice an Billbee angebunden hast? So sparst du bares Geld! Teste Billbee jetzt 30 Tage lang kostenlos!
Auch für Nutzer von Xentral bietet Amainvoice eine Integration via API. Hier kannst du steuern, ob Xentral die Aufträge importiert und Amainvoice die Rechnungen schreibt, oder ob Amainvoice den kompletten kaufmännischen Belegfluss übernimmt und die fertigen Daten an Xentral übergibt. Entscheidend ist auch hier: Die Datenhoheit für den steuerlich sensiblen Teil (die Rechnung und die Umsatzsteuerberechnung) liegt beim Spezialisten Amainvoice, der die E-Rechnungs-Standards nativ beherrscht.
Wir haben viel über 2025 und 2026 gesprochen. Aber der Blick muss weiter gehen. Die E-Rechnung ist nur der erste Schritt eines viel größeren Plans der EU: ViDA (VAT in the Digital Age).
Geplant ist die Einführung eines digitalen Meldesystems (Digital Reporting Requirements, DRR). In Zukunft – voraussichtlich ab 2030 – wird es nicht mehr reichen, eine E-Rechnung an den Kunden zu schicken. Du musst die Daten dieser Rechnung zeitgleich (in Echtzeit oder nachechtzeit) an eine zentrale behördliche Plattform melden.
Das Ziel ist die vollständige Transparenz. Das Finanzamt weiß dann quasi in dem Moment, in dem du die Rechnung schreibst, dass du Umsatzsteuer schuldest.
Was bedeutet das für dich heute?
Es bedeutet, dass du keine Zeit mehr mit manuellen Prozessen verschwenden darfst. Wer heute noch Rechnungen manuell in Word schreibt oder Buchungsdaten händisch in Excel zusammenkopiert, wird spätestens bei der Einführung der Meldepflichten scheitern. Die Frequenz und die Datenqualität, die dann gefordert sind, lassen sich nur mit vollautomatisierter Software bewältigen.
Indem du heute auf Amainvoice setzt, bereitest du dich auf diese Zukunft vor. Da Amainvoice bereits heute strukturierte Daten verarbeitet und validiert, ist der Schritt zur automatischen Meldung an Behörden nur ein kleines technisches Update, kein riesiger Umbau deiner Firma. Du baust dir eine Infrastruktur, die mit den gesetzlichen Anforderungen wächst.
Die E-Rechnungspflicht ist da. Sie ist komplex, sie ist technisch anspruchsvoll, und sie verzeiht keine Fehler. Aber sie ist auch eine gewaltige Chance. Sie zwingt den gesamten Markt dazu, Ineffizienzen zu beseitigen. Für dich als Amazon-Händler, der ohnehin digital denkt, ist das der finale Schritt zur papierlosen, automatisierten Verwaltung.
Du hast zwei Möglichkeiten:
Du kannst versuchen, die Übergangsfristen bis zur letzten Sekunde auszureizen, dich auf die Standard-Lösungen von Amazon verlassen und hoffen, dass keine Abmahnung und keine Betriebsprüfung kommt, die deine PDF-Sammlung verwirft.
Oder du nimmst das Heft des Handelns in die Hand und nutzt die E-Rechnungspflicht als Katalysator, um deine Prozesse zukunftssicher zu machen.
Mit Amainvoice hast du die Sicherheit, dass:
Schließe dich den erfolgreichsten Sellern an, die ihre Buchhaltung bereits automatisiert haben. Die Buchhaltung der Zukunft findet nicht in Aktenordnern statt, sondern in Datenströmen.
Mache Amainvoice jetzt zum Rückgrat deiner Compliance – sicher, geprüft und bereit für 2026.
Strategischer Ausblick: Die E-Rechnung ist nur ein Teil der Transformation. Warum Effizienz 2026 dein wichtigster Hebel ist, liest du in unseren E-Commerce Insights für 2026.
Muss ich als Amazon-Händler ZUGFeRD nutzen? Ja, spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen ist für inländische B2B-Umsätze ein strukturiertes Format (wie ZUGFeRD oder XRechnung) Pflicht. Ein reines PDF genügt dann nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen der EN 16931.
Reicht der Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) aus? Für B2C-Verkäufe ist VCS oft ausreichend. Für B2B-Geschäfte birgt er jedoch Risiken, da Amazon nicht garantiert, für jeden deutschen Geschäftskunden rechtzeitig valide XML-Daten bereitzustellen. Eine spezialisierte Lösung wie Amainvoice sichert dich hier ab.
Was passiert, wenn ich weiter nur einfache PDFs an Geschäftskunden sende? Du riskierst, dass dein Kunde die Rechnung ablehnt, da er daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies führt zu Zahlungsverzögerungen und kann im schlimmsten Fall (bei Betriebsprüfungen) dazu führen, dass deine Umsätze geschätzt werden.
Ist Amainvoice kompatibel mit meiner DATEV-Buchhaltung? Absolut. Amainvoice wurde spezifisch entwickelt, um die Lücke zwischen Amazon und DATEV zu schließen. Die Daten werden so aufbereitet, dass dein Steuerberater sie ohne manuelle Nacharbeit importieren kann.