
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung nach § 19 UStG. Sie erlaubt es dir als Unternehmer mit geringem Umsatz, auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen und befreit dich von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, verwehrt dir aber gleichzeitig den Vorsteuerabzug.
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer etwas verkauft, muss Umsatzsteuer (meist 19% oder 7%) an das Finanzamt abführen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Ausnahme von dieser Pflicht. Sie wurde geschaffen, um Gründern und kleinen Firmen den bürokratischen Aufwand zu erleichtern.
Damit du diese Regelung nutzen darfst, musst du zwei Grenzen einhalten:
Erfüllst du diese Kriterien, stellst du deine Rechnungen „netto wie brutto“. Das heißt: Du schlägst keine 19% oben drauf. Du zahlst aber auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug darfst du dir die Umsatzsteuer, die du selbst für Wareneinkäufe oder Amazon-Gebühren zahlst, nicht vom Finanzamt zurückholen (kein Vorsteuerabzug).
Für viele Amazon-Seller ist die Kleinunternehmerregelung der Startschuss ins E-Commerce-Business. Sie wirkt auf den ersten Blick verlockend einfach, birgt im Amazon-Kosmos aber spezifische Tücken.
Hier sind die drei wichtigsten Punkte, die du kennen musst:
Wichtiger Hinweis: Die Kleinunternehmerregelung ist ein deutsches Gesetz. Sobald Amazon deine Ware im Ausland lagert, verlierst du diesen Status für die dortigen Umsätze sofort. Lies hier, wie du das Steuerlabyrinth im Ausland meisterst: Amazon FBA Steuer: PAN-EU & CEE – So navigierst du sicher durch das Steuerlabyrinth
Stell dir vor, du verkaufst eine handgemachte Kaffeetasse auf Amazon für 20,00 Euro.
Ob sich die Regelung lohnt, hängt also stark von deiner Marge und deinen Ausgaben ab.
Gerade bei Amazon, wo täglich dutzende Bestellungen eingehen können, ist manuelle Buchhaltung keine Option. Amainvoice nimmt dir die Komplexität der Kleinunternehmerregelung komplett ab und sorgt dafür, dass du steuerlich sauber bleibst.
So unterstützen wir dich konkret:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wende dich für deine individuelle Situation an einen qualifizierten Steuerberater.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine steuerliche Vereinfachung für Gründer und kleine Unternehmen. Sie befreit dich von der Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen und dem Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen. Voraussetzung ist, dass dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt.
Nein, und hier lauert der größte Stolperstein für Seller. Der § 19 UStG ist ein rein deutsches Gesetz. Sobald du am Amazon-FBA-Programm teilnimmst und deine Ware in ausländische Lager (z. B. in Polen oder Tschechien im CEE-Programm) verlagert wird, wirst du im jeweiligen Land sofort lokal steuerpflichtig – unabhängig von deiner deutschen Umsatzhöhe.
Weist du auf deinen Rechnungen trotz Kleinunternehmerstatus eine Steuer aus (z. B. 19%), gilt der sogenannte Unrichtige Steuerausweis nach § 14c UStG. Du musst diesen ausgewiesenen Betrag voll an das Finanzamt abführen, darfst dir aber im Gegenzug weiterhin keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben anrechnen lassen.
Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden („netto wie brutto“). Zudem musst du zwingend einen rechtssicheren Hinweis auf den Befreiungsgrund einfügen, beispielsweise: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Fehlt dieser Satz oder weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du diesen Betrag sofort dem Finanzamt.
Das hängt von deiner Zielgruppe und deiner Marge ab. Verkaufst du überwiegend an Endverbraucher (B2C), kannst du ohne Umsatzsteuer bessere Preise bieten oder deine Marge steigern. Allerdings verlierst du das Recht auf den Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf deine Wareneinkäufe und die Amazon-Gebühren kannst du dir nicht vom Finanzamt zurückholen, was deine Ausgaben erhöht.
Amainvoice erkennt deinen Kleinunternehmerstatus automatisch und generiert für jede Bestellung eine korrekte Rechnung mit 0% Umsatzsteuer und dem rechtssicheren Hinweistext nach § 19 UStG. Zudem trennt die Software Inlandsumsätze sauber von eventuellen Auslandstransaktionen (z. B. FBA-Umlagerungen) und stellt fertig aufbereitete Daten für deinen Steuerberater via DATEV-Export bereit.