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Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein dem Grunde nach freiwilliges Verfahren, das seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist. Wer die EU-weite 10.000 €-Umsatzschwelle überschreitet, muss jedoch zwingend die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen. Der Verzicht auf den OSS bedeutet dann, dass man sich in jedem Bestimmungsland lokal registrieren muss. Sein Hauptziel ist die Vereinfachung der Umsatzsteuerabwicklung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und Dienstleistungen an Privatkunden (B2C) innerhalb der EU. Das vorherige System, Mini-One-Stop-Shop (MOSS), welches ausschließlich für elektronische Dienstleistungen galt, wurde nun erweitert und deckt eine viel breitere Palette an grenzüberschreitenden Umsätzen ab.
Einer der größten und bedeutendsten Änderungen ist die Abschaffung der länderspezifischen Lieferschwellen. An ihre Stelle trat eine einzige, EU-weite Nettoumsatzschwelle von 10.000 €. Diese Schwelle gilt für deine gesamten innergemeinschaftlichen Fernverkäufe an Endkunden.
Bevor es die OSS-Regelung gab, musstest du für jedes EU-Land die jeweilige nationale Lieferschwelle (z.B. 35.000 € in Deutschland und Frankreich oder 70.000 GBP für Großbritannien) überwachen. Sobald du eine dieser Schwellen überschritten hast, musstest du dich im jeweiligen Land steuerlich registrieren. Das war mühsam und komplex, aber auch überschaubar, solange du nur in wenige Länder verkauft hast.
Die neue, sehr niedrige 10.000 €-Schwelle führt dazu, dass du die Steuerpflicht im Bestimmungsland deutlich schneller erreichst als früher. Sobald du diese Schwelle überschreitest, wird jeder weitere Verkauf an einen Endkunden in einem anderen EU-Land im Bestimmungsland steuerpflichtig.
💡 Achtung für FBA-Händler: Diese 10.000 €-Schwelle gilt nur für grenzüberschreitende Fernverkäufe (Lager A an Kunde B). Da die Nutzung eines ausländischen Lagers jedoch zu einer Warenverbringung führt, entsteht die lokale Umsatzsteuerpflicht in den Lagerländern faktisch bereits ab dem ersten eingelagerten Artikel.
💡 Achtung: Berechnung der 10.000 €-Schwelle. Die Versandkosten werden zur Berechnung dieser Schwelle zwingend herangezogen. Prüfe, ob es strategisch sinnvoll ist, auf die Inanspruchnahme der Schwelle zu verzichten. In diesem Fall wird die Fernverkaufsregelung direkt ab dem ersten Euro Umsatz im Zielland angewandt, was administrativ in bestimmten Fällen von Vorteil sein kann.
Nachdem du die 10.000 €-Schwelle überschritten hast, tritt das Bestimmungslandprinzip in Kraft. Das bedeutet, dass du nicht mehr den Umsatzsteuersatz deines Heimatlandes anwendest, sondern den Satz des Landes, in dem dein Kunde ansässig ist. Ein Verkauf von Deutschland nach Dänemark, das einen Umsatzsteuersatz von 25 % hat, muss dann auch mit diesem Satz abgerechnet werden, nicht mit den deutschen 19 %.
Hier liegt eine der ersten großen buchhalterischen Herausforderungen. Anstatt einen einzigen Steuersatz anzuwenden, musst du für jeden einzelnen Verkauf den korrekten Steuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes anwenden. Dies ist eine buchhalterische Katastrophe – eine manuelle Kalkulation der ständig variierenden EU-Steuersätze für Tausende von Transaktionen ist nicht nur fehleranfällig, sondern betriebswirtschaftlich unvertretbar. Ohne automatisierte Tax-Engine-Unterstützung ist die korrekte Kalkulation und Meldung nahezu unmöglich.
Das OSS-Verfahren wurde geschaffen, um genau diese Komplexität zu entschärfen. Anstatt dich in jedem Bestimmungsland, in das du verkaufst, steuerlich zu registrieren und dort lokale Umsatzsteuererklärungen abzugeben, kannst du nun alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe zentral in deiner OSS-Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) deklarieren. Das BZSt leitet die von dir gezahlte Umsatzsteuer dann an die jeweiligen Mitgliedsstaaten weiter. Wichtig ist hierbei die Fristeinhaltung: Die Meldung und Zahlung erfolgen quartalsweise bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres folgt (z.B. Q1 bis 30. April). Zudem gilt die zwingende „Nullmeldung“: Wer sich einmal registriert hat, muss auch in Quartalen ohne OSS-Umsätze eine Erklärung abgeben.
Die "Vereinfachung" durch das OSS-Verfahren ist für Amazon-Händler, die ein Fulfillment-Programm wie FBA, Pan-EU oder CEE nutzen, leider eine trügerische Illusion. Der Grund dafür liegt in einer entscheidenden Ausnahmeregelung.
Die zentrale und oft missverstandene Regelung ist, dass das OSS-Verfahren nicht für die Umsatzsteuer gilt, die durch die physische Lagerung von Waren im Ausland entsteht. Das bedeutet, sobald deine Produkte in einem ausländischen Amazon-Lager (z.B. in Polen, Tschechien, Frankreich, Italien oder Spanien) liegen, musst du dich in diesen Ländern weiterhin lokal für die Umsatzsteuer registrieren und dort auch lokale Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die Teilnahme am OSS-Verfahren befreit dich nicht von dieser Pflicht.
Ein Verkäufer in einem Amazon-Forum brachte die Verwirrung auf den Punkt: Er fragte, ob er sich für OSS registrieren müsse, wenn er nur in Großbritannien lagert und in die EU versendet, und erhielt als Antwort, dass er weiterhin VAT-Registrierungen in allen EU-Lagerländern benötige, um Import-VAT zurückfordern zu können. Diese Interaktion zeigt die fehlende Transparenz und das Chaos, das die neuen Regelungen unter Händlern verursachen.
Wichtiger Hinweis: Das OSS-Verfahren entbindet dich nicht von der lokalen Steuerpflicht, sobald du ein ausländisches Lager nutzt. Die Registrierung in Ländern wie Polen oder Tschechien bleibt zwingend. Erfahre hier alles zur lokalen Steuerpflicht: Amazon FBA Steuer: PAN-EU & CEE – So navigierst du sicher durch das Steuerlabyrinth
Als FBA-Händler steckst du in einem buchhalterischen Paradoxon, das die gesamte Komplexität des Systems offenbart. Du musst parallel zwei verschiedene Arten von Umsatzsteuererklärungen abgeben:
Um dies zu veranschaulichen, betrachten wir das Beispiel eines deutschen Händlers, der am Pan-EU-Programm teilnimmt und Waren in Deutschland, Polen und Tschechien lagert:
Wie du siehst, gibt es keine echte Vereinfachung. Das OSS-Verfahren ersetzt die lokalen Meldepflichten nicht, es fügt lediglich eine weitere Ebene der Komplexität hinzu. Du musst weiterhin mehrere Meldungen abgeben und jede Transaktion exakt der richtigen Kategorie zuordnen.

🔑 Experten-Tipp zur Warenverbringung bei Pan-EU FBA. Jede automatische Umlagerung durch das Pan-EU FBA Programm löst eine Warenverbringung aus und erfordert damit zwei separate Meldungen (ZM und lokaler Erwerb). Die zentrale OSS-Meldung ersetzt keine einzige dieser lokalen Registrierungs- oder Meldepflichten. Eine lückenlose Dokumentation ist hier zwingend notwendig.
Die Situation wird noch prekärer, da das BZSt in Deutschland OSS-Meldungen ablehnt, wenn du deine ausländischen Warenlager nicht im Rahmen der OSS-Registrierung sauber hinterlegt hast. Diese Praxis des BZSt ignoriert jedoch geltendes Recht, da die Teilnahme am OSS-Verfahren laut Gesetz für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe einheitlich möglich sein sollte (§ 18j Abs. 1 S. 4 UStG). Das Bundeszentralamt zwingt Händler damit quasi zu einer lokalen Registrierung in den Lagerländern, was kurzfristig oft gar nicht möglich ist und gegen den Grundsatz der Einheitlichkeit verstößt. Da Amazon als Dienstleister die Lagerorte dynamisch wechselt, weißt du als Händler oft nicht genau, von wo aus die Lieferung erfolgt. Dieser Konflikt zwischen den Behörden und der täglichen Praxis schafft ein massives Compliance-Risiko für dich.
Das eigentliche Kernproblem liegt nicht in der OSS-Regelung selbst, sondern in der Diskrepanz zwischen den von Amazon bereitgestellten Rohdaten und den strengen Anforderungen der GoBD-konformen Buchhaltung. Amazon liefert dir viele Daten, aber keine ordentliche, verarbeitungsfertige Buchhaltung.
Wenn du versuchst, die OSS-Vorgaben manuell zu erfüllen, stehst du vor einem schier unüberwindbaren Berg an Aufgaben:
Dieses manuelle Vorgehen ist extrem fehleranfällig und verschlingt wertvolle Zeit, die du besser in dein Business investieren könntest. Kleinste Fehler bei der Zuordnung oder bei der Anwendung von Steuersätzen können im Falle einer Betriebsprüfung zu hohen Nachzahlungen und Strafen führen. Das Risiko liegt hierbei in der GoBD-Konformität: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) müssen nicht nur in der Finanzbuchhaltung, sondern durchgängig in allen Vor- und Nebensystemen (wie dem Shopsystem und der Warenwirtschaft) eingehalten werden. Ein Fehler im Amazon-Datensatz kann daher formelle Mängel in der gesamten Buchführung verursachen, was dem Finanzamt die Möglichkeit gibt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Ein Händler in einem Forum berichtet von einer erheblichen Diskrepanz zwischen seinen bezahlten OSS-Steuern und dem von Amazon gelieferten DAC7-Bericht, was ein klares Symptom für das zugrunde liegende Datenproblem ist.

🚨 Compliance-Warnung: Manuelle vs. GoBD-Daten. Angesichts der GoBD-Anforderungen und der Transparenz durch DAC7 ist eine manuelle Verarbeitung der Amazon FBA Rohdaten nicht mehr vertretbar. Die einzige Möglichkeit, das Risiko einer Steuerschätzung zu vermeiden, ist die vollständige Automatisierung durch eine spezialisierte OSS-Software.
Amazon bietet zwar einen Umsatzsteuer-Berechnungsservice an, aber dieser löst nicht die buchhalterischen Herausforderungen, die aus den komplexen Lagerbewegungen und der korrekten Zuordnung der Umsätze resultieren. Er sorgt lediglich dafür, dass auf deinen Rechnungen der richtige Umsatzsteuersatz ausgewiesen wird, er führt jedoch nicht die für die Steuererklärung erforderlichen Daten auf. Wichtig: Zwar bist du für über OSS gemeldete Fernverkäufe von der Pflicht zur Rechnungsausstellung an Privatkunden befreit, diese Befreiung gilt jedoch nicht für die Inlandsumsätze, die du aus deinen ausländischen FBA-Lagern tätigst. Hier musst du die lokalen Rechnungsvorschriften des jeweiligen Lagerlandes beachten.
Dein Steuerberater kann nur so gut arbeiten, wie die Daten es ihm erlauben. Er benötigt nicht einfach nur eine Summe, sondern eine exakte, prüfungsrelevante Aufschlüsselung aller Umsätze nach Herkunfts- und Zielland, mit korrekter Anwendung der Steuersätze. Ohne diese Daten ist eine ordnungsgemäße Meldung nicht möglich.
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Die einzige Möglichkeit, die Komplexität der OSS-Regelung in Kombination mit Amazon FBA zu meistern, ist die vollständige Automatisierung deiner Buchhaltung. Eine Lösung, die speziell für die einzigartigen Anforderungen von Amazon-Händlern entwickelt wurde, ist dabei kein optionaler Luxus, sondern eine existenzielle Notwendigkeit.

Mit Amainvoice musst du dir keine Sorgen mehr machen, die EU-weite Umsatzschwelle zu verpassen. Das System überwacht automatisch deine grenzüberschreitenden Verkäufe und benachrichtigt dich, sobald die 10.000 €-Grenze erreicht ist. Du wirst rechtzeitig informiert und kannst die nötigen Schritte einleiten, ohne deine Verkäufe manuell nachverfolgen zu müssen.
Amainvoice ist die technologische Brücke, die das Chaos der Amazon-Rohdaten in eine steuerrechtlich korrekte Struktur übersetzt. Die Software synchronisiert sich nahtlos mit deinem Amazon-Konto und ist speziell für die komplexen Anforderungen von FBA, Pan-EU und CEE entwickelt.
Das System berücksichtigt automatisch die Lagerbewegungen und ordnet jeden Verkauf der richtigen Kategorie zu:
Mit Amainvoice erstellst du auf Knopfdruck alle notwendigen Berichte, die du für die Steuer compliance benötigst:
Die Amainvoice-Software wurde in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern entwickelt. Das System bereitet deine Daten im DATEV-Format auf , sodass du sie deinem Steuerberater übermitteln kannst, der sie ohne aufwändige manuelle Nacharbeit direkt verbuchen kann. Dies spart dir und ihm Zeit und Nerven. Die Integration mit weiteren Systemen wie Billbee ist ebenfalls nahtlos möglich und zeigt, dass Amainvoice sich perfekt in dein bestehendes Setup einfügt.
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Das Compliance-Risiko endet nicht mit der Einführung des OSS. Viele Händler, die bereits vor dem 1. Juli 2021 FBA oder Pan-EU genutzt haben, sind in den Lagerländern (z.B. Polen, Tschechien, Italien) steuerpflichtig geworden und haben unter Umständen die lokale Registrierung und Meldung versäumt.
Die steigende Transparenz durch DAC7 und der Fokus der Finanzbehörden auf Amazon-Händler führen dazu, dass diese historischen Versäumnisse nun aktiv von den Behörden geprüft und nachgefordert werden.
Die OSS-Regelung stellt eine bedeutende Reform der Umsatzsteuer im E-Commerce dar, aber für dich als Amazon FBA-Händler ist sie keine einfache Vereinfachung. Das Bestimmungslandprinzip und die niedrige 10.000 €-Schwelle führen dazu, dass du schneller als je zuvor international steuerpflichtig wirst. Gleichzeitig zwingt dich die Ausnahme für die Lagerhaltung im Ausland dazu, weiterhin lokale Umsatzsteuer-Registrierungen und -Erklärungen in den jeweiligen Ländern zu pflegen.
Manuelle Prozesse sind im Angesicht dieser Komplexität keine Option mehr. Sie sind fehleranfällig, zeitintensiv und stellen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Wer im wachsenden E-Commerce-Markt erfolgreich sein will, muss seine Prozesse skalieren und sich von administrativen Aufgaben befreien, um sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können: sein Geschäft und seine Kunden.
Eine automatisierte, intelligente und auf Amazon spezialisierte Lösung wie Amainvoice ist daher kein Luxus, sondern eine grundlegende Notwendigkeit. Sie eliminiert das Datenchaos, sorgt für eine lückenlose Buchhaltung, und gibt dir die Sicherheit, dass du die komplexen Anforderungen der OSS-Regelung spielend meisterst. Mach deine Buchhaltung zu einem stabilen Fundament, nicht zu einer ständigen Belastung.