
Amazon CEE (offiziell: Programm Mitteleuropa) bezeichnet die Erweiterung des deutschen FBA-Logistiknetzwerks auf Logistikzentren in Polen und Tschechien. Ware, die für den Verkauf auf Amazon.de bestimmt ist, wird dabei von Amazon strategisch in polnische und tschechische Fulfillment-Center umgelagert.
Als Anreiz gewährt Amazon Händlern einen Nachlass auf die FBA-Versandgebühren (0,26 € bis 0,35 € Ersparnis pro Einheit gegenüber rein deutscher Lagerung). Im Gegenzug erteilt der Händler im Seller Central die Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Lagerhaltung.
Obwohl CEE historisch eng mit dem Pan-EU-Programm verknüpft war, agieren beide Programme heute unabhängig voneinander. Die Umlagerung bietet logistische Vorteile, löst jedoch ab der ersten eingelagerten Einheit komplexe umsatzsteuerliche Pflichten in den Lagerländern aus.
Sobald die Lagerung in Polen oder Tschechien im Seller Central aktiviert ist, bewegt Amazon Waren grenzüberschreitend. Aus buchhalterischer Sicht entstehen dadurch zwei voneinander unabhängige Pflichtenkomplexe:
Wichtig: Lieferschwellen greifen bei ausländischer Lagerhaltung nicht. Die lokale USt-IdNr. in Polen und Tschechien muss zwingend vor Beginn der ersten Umlagerung vorliegen. Das OSS-Verfahren deckt weder lokale Verkäufe noch Warenverbringungen ab.
Die größte Herausforderung liegt in der Komplexität der Warenbewegungsdaten. Über die Amazon-Berichte (wie den Amazon Vat Transaction Report oder den Umsatzsteuer-Transaktionsbericht) müssen tausende Einzelzeilen verarbeitet werden.
Dabei müssen reine Warenbewegungen (Umlagerungen ohne Umsatz) von tatsächlichen Verkaufstransaktionen isoliert und mit den Korrekturwerten (Einkaufspreisen für den innergemeinschaftlichen Erwerb) angereichert werden.
Zusätzlich erschweren länderspezifische Voranmeldezeiträume, polnische SAF-T-Formate (JPK_VAT) und strenge Fristen die Compliance. Fehlerhafte Verbringungsmeldungen führen dazu, dass Finanzämter die Steuerbefreiung für Umlagerungen versagen, was zu drastischen Steuernachzahlungen auf den Warenwert führen kann.
Ein deutscher Händler aktiviert im Seller Central das Amazon CEE-Programm. Amazon verlagert daraufhin 100 Kopfhörer aus einem deutschen Logistikzentrum in das Fulfillment-Center Posen (Polen).
Amainvoice liest sämtliche Amazon-Transaktionsdaten tagesaktuell aus und analysiert die physischen Warenströme audit-sicher. Die Software trennt automatisch zwischen grenzüberschreitenden B2C-Fernverkäufen für den One-Stop-Shop (OSS), lokalen Verkäufen im Lagerland und steuerrelevanten innergemeinschaftlichen Verbringungen.
Amainvoice ermittelt die erforderlichen Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Erwerbe in Polen und Tschechien und stellt aufbereitete Datensätze für die Zusammenfassende Meldung (ZM) sowie die Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung (z. B. DATEV) bereit. Das schützt Händler und Steuerberater vor teuren Schätzungen und Compliance-Fehlern.
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Das Amazon CEE-Programm umfasst logistisch und steuerrechtlich ausschließlich die physische Warenlagerung in Polen und Tschechien als Erweiterung des deutschen Logistiknetzwerks. Länder wie Ungarn, Rumänien oder die Slowakei verfügen über keine FBA-Lagerstandorte von Amazon und gehören daher nicht zum CEE-Lagerprogramm. Verkäufe in diese Länder erfolgen als grenzüberschreitende Versendungen aus den bestehenden Lagern.
Nein. Bei einer physischen Warenlagerung im Ausland greifen keine Lieferschwellen oder Mindestumsätze. Die Pflicht zur steuerlichen Registrierung im jeweiligen Land entsteht ab dem Tag, an dem die erste Wareneinheit in einem polnischen oder tschechischen Amazon-Logistikzentrum eingelagert wird.
Ja. Während Amazon CEE früher zwingend an das Pan-EU-Programm gekoppelt war, werden beide Programme heute getrennt betrachtet. Sie können das Pan-EU-Programm nutzen und beispielsweise nur eine Lagerung in Frankreich oder Spanien freischalten, ohne Bestände nach Polen oder Tschechien auszulagern. Allerdings entfällt in diesem Fall die FBA-Gebühreneinsparung für den Versand aus dem mitteleuropäischen Netzwerk.
Nein, das OSS-Verfahren reicht nicht aus. Der One-Stop-Shop deckt ausschließlich grenzüberschreitende B2C-Fernverkäufe an Endkunden in anderen EU-Ländern ab. Sobald Ihre Ware jedoch in einem ausländischen Amazon-Lager in Polen oder Tschechien liegt, entstehen dort zwei Vorgänge, die zwingend über lokale Steuererklärungen im jeweiligen Lagerland gemeldet werden müssen: Innergemeinschaftliche Verbringungen (Umlagerungen eigener Ware von Deutschland ins Ausland). Lokale Verkäufe (z. B. Versand aus dem tschechischen Lager an einen Kunden in Tschechien).
Wenn Amazon Ihre Ware von einem deutschen Logistikzentrum in ein Lager nach Polen oder Tschechien verlagert, handelt es sich um einen Eigenwarentransport. Steuerrechtlich wird dieser Vorgang wie ein Verkauf an sich selbst behandelt: Er gilt als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Abgangsland (Deutschland) und als steuerbarer innergemeinschaftlicher Erwerb im Empfängerland (Polen/Tschechien). Dieser Prozess muss in den lokalen Steuererklärungen sowie in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) lückenlos deklariert werden. Fehlen diese Nachweise, droht die rückwirkende Aberkennung der Steuerbefreiung und damit hohe Nachzahlungen auf den Warenwert.
Die steuerliche Registrierung in Polen und Tschechien sollte mit einem Vorlauf von mindestens 8 bis 12 Wochen vor der geplanten Freischaltung des CEE-Programms im Seller Central eingeleitet werden. Die ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern müssen aktiv im Seller-Central-Konto hinterlegt und von Amazon verifiziert sein, bevor die erste Warengrenze überschritten wird.